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29 Sep
2023

KRINKO-Stellungnahme: Anforderungen an Desinfektionsmittel in Bereichen mit erhöhtem Infektionsrisiko


Die KRINKO hat in ihrer kürzlich im Epidemiologischen Bulletin (Epid Bull 2023;23:22-26) veröffentlichten Mitteilung wesentliche Kriterien für Desinfektionsmittel in Bereichen mit erhöhtem Infektionsrisiko präzisiert. Diese Anforderungen gehen tatsächlich über die Standards der Biozid-Zulassung hinaus. Im genannten Bulletin wird folgendes Vorwort beschrieben:


“Die Bedeutung von Desinfektionsmitteln und der Einsatz wirksamer Desinfektionsverfahren ist u. a. angesichts des zunehmenden Auftretens antibiotikaresistenter Erreger in den letzten Jahren wieder gestiegen. Diese erhöhte Bedeutung von Desinfektionsverfahren, insbesondere für den Einsatz im medizinischen Bereich, findet sich allerdings in den Anforderungen an die Zulassung von Desinfektionsmitteln im Rahmen der europäischen Biozidverordnung nicht wieder.”

“Dort stehen bei der Bewertung von Desinfektionsmitteln primär die Gefahren für die Umwelt und eine mögliche Gefährdung für den Menschen im Fokus. Das Schutzziel der Anwendung von Desinfektionsmitteln im medizinischen Bereich wird dagegen nicht ausreichend berücksichtigt.”

“Soweit die Biozidverordnung den Schutz der menschlichen Gesundheit anspricht, meint sie damit in den meisten Fällen den Schutz vor schädlichen Wirkungen des Biozidproduktes auf die menschliche Gesundheit. Infolgedessen resultieren aus den Regelungen der Biozidverordnung Einschränkungen der Verwendung potenter Wirkstoffe.”


Quelle und weitergehende Informationen: KRINKO am Robert Koch-Institut


10 Okt
2022

KRINKO-Empfehlung zur Reinigung und Desinfektion von Flächen ist überarbeitet

Das neue Dokument aktualisiert und erweitert die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen aus dem Jahr 2004.

Es hat im Zusammenhang zu diesen Anforderungen einen grundlegenden Wandel in den angloamerikanischen Ländern gegeben, der auf der zunehmenden Aufklärung epidemiologischer Zusammenhänge beruht. Diese Zusammenhänge beziehen sich auf das Auftreten von Krankheitserregern in der Umgebung von Patienten, die Widerstandsfähigkeit und Übertragbarkeit der Erreger auf Patienten sowie die Effektivität der desinfizierenden Flächenreinigung im Rahmen des Ausbruchsmanagements und der Schlussdesinfektion. Es besteht internationale Übereinstimmung über die Notwendigkeit einer gezielten desinfizierenden Flächenreinigung entsprechend den jeweiligen Indikationen.



Quelle: vgl. Empfehlungen der Kommission für Kranken­haus­hygiene und Infektions­prävention (KRINKO), Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen, Bundesgesundheitsblatt 10/2022


09 Jun
2022

Krankenhausreinigung erhält mit der DIN 13063 einen DIN-Standard


Hier die wichtigsten Inhalte der DIN 13063:2021:


  • Auf Basis von Leistungsbeschreibungen kann eine Festlegung über Art, Umfang und Häufigkeit der Reinigung und desinfizierenden Reinigung von Flächen in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen erfolgen.
  • Im Rahmen einer Beauftragung von Reinigungsdienstleistungen werden Hinweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots bereitgestellt.
  • Beschreibung der organisatorischen und baulich-funktionalen Voraussetzungen beim Leistungsempfänger, die zur einwandfreien Durchführung einer fach- und sachgerechten Reinigung beitragen.
  • Übersicht der notwendigen Kenntnisse, die Reinigungskräfte für ihre Arbeit in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen benötigen, welche Inhalte Bestandteile einer Hygieneschulung sein sollten und welche Fachkunde im Kontext zur hygienischen Reinigung Voraussetzung sind.
  • Darstellung der fachgerechten Aufbereitung von Reinigungstextilien in einem bereitgestellten Anhang, der mögliche Aufbereitungsverfahren für Reinigungstextilien, mikrobiologische Richtwerte und Anforderungen an Waschmaschinen, die für den Einsatz im Zusammenhang mit desinfizierenden Waschverfahren geeignet sind, aufzeigt.
  • Beschreibung von Kriterien und Eigenschaften, über geeignetes Reinigungsequipment.
  • Prüfmethoden zur Sicherung der Reinigungsqualität und Hygiene einschließlich Erläuterungen zur normkonformen Durchführung
    von Kontrollmaßnahmen.


Bitte beachten Sie unseren Hinweis:

Das Robert Koch-Institut hat eine Empfehlung zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen herausgegeben. Diese Empfehlung dient auch weiterhin als Bestandteil bzw. Grundlage für die Erstellung von Hygiene- bzw. Desinfektionsplänen.



22 Apr
2022

Händehygiene weiterhin in unserem Fokus: Der fünfte WHO-Moment.


Auf Basis langjähriger Erfahrungen des Genfer Universitätshospitals mit nationalen Händehygiene-Programmen entwickelten Schweizer Wissenschaftler gemeinsam mit amerikanischen Kollegen das Konzept der 5 Momente für eine wirkungsvolle Händehygiene. Das anwenderorientierte Konzept zur Optimierung der Compliance für das Personal im Gesundheitswesen ist ein Kernelement der von der WHO im Mai 2009 verabschiedeten Richtlinie für die Händehygiene.


Beim 5 Momente-Konzept werden Indikationen und Situationsbeschreibungen, die auch in der Empfehlung zur Händehygiene vom Robert Koch-Institut detailliert beschrieben sind, vereinfacht abgebildet und auf 5 zentrale Risikosituationen für eine Erregerübertragung fixiert. Die Indikationen sollen hierdurch wahrnehmbar und gleichzeitig besser umsetzbar sein. Zusätzlich erleichtern die Symmetrien (5 Momente = 5 Finger einer Hand) das bessere Verstehen der jeweiligen Indikationen. Und dabei immer mit dem Ziel, Patienten und sich selbst vor nosokomialen Infektionen zu schützen.

Die Momente sind auch für Laien nachvollziehbar und haben eine gleichbleibende Konformität mit den einrichtungsbezogenen Standards. Dazu zählt ganz im Besonderen der 3. Moment, wonach das Personal mit potenziell infektiösem Material in Kontakt gekommen ist.

Von allen Händehygiene-Momenten stellt allerdings der 5. Moment für das Personal die größte Herausforderung dar, auch um die Compliance nachhaltig zu verbessern. Der 5. Moment der Händehygiene definiert sich als „nach Kontakt mit der Patientenumgebung“. Studien haben nun ergeben, dass zu dieser Indikation eher selten eine Händedesinfektion durchgeführt wird.


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    Kürzlich hielt Dr. Jon Otter, Epidemiologe mit Schwerpunkt Infektionsprävention am Imperial College Healthcare NHS Trust in London, einen Vortrag über den sensiblen fünften Moment der Händehygiene. Er betonte in seinen Erläuterungen sowohl seine Bedeutung als auch die häufigen Defizite.

    Eine gute und konsequente Reinigung der Oberflächen in Krankenhäusern ist eine bedeutende Präventionsmaßnahme für Übertragungen, ebenso wie die Händedesinfektion nach dem Berühren von patientennahen Oberflächen. „Wir haben jede
    Menge Beweise“, so Dr. Otter, „dass die Kontamination von Oberflächen in der Patientenumgebung eine entscheidende Rolle bei der Übertragung vieler Krankheitserreger spielt, die in den meisten Fällen zu nosokomialen Infektionen führen können.“ [1]

    Dr. Otter verweist auf eine Studie, in der festgestellt wurde, dass das Berühren von Oberflächen in der Nähe eines Patienten ebenso leicht zu einer Kontamination mit C. difficile-Sporen führen kann wie das Berühren des Patienten selbst. Die Forscher fanden ebenfalls heraus, dass „der Kontakt mit häufig berührten Oberflächen in der Umgebung (z.B. Nachttisch, Telefon, Ruftaste) ebenso leicht zu einer Ansteckung führen kann, wie der Kontakt mit häufig untersuchten Hautstellen (z. B. Brust, Bauch, Arm).“ [2]

    Zwar kann jeder Moment für sich genommen die Zahl der Infektionen verringern, doch wenn die Handdesinfektion und die Reinigung zusammen konsequent umgesetzt werden, ist der Rückgang der Infektionen enorm. So kann beispielsweise die Rate der C. difficile-Infektionen von ca. 8 pro 10.000 Patiententage auf etwa 1 pro 10.000 gesenkt werden.

    Die Verbesserung der Compliance erfordert eine gute einrichtungsbezogene Infrastruktur für die Händehygiene. „Wenn wir unsere Aufmerksamkeit nicht auf alle Momente der Händehygiene gleich richten, werden wir nicht so effektiv sein, wie wir es bei der Prävention von Kreuzkontaminationen sein könnten,”, so Dr. Otter am Ende seiner Ausführungen.


    ________________________


    Quellen:

    [1] Otter, Jon. “The ‘Thorny 5th Moment for Hand Hygiene’: Hands and Surfaces Collide.” Reflections on Infection Prevention and Control, 23 Nov. 2021, reflectionsipc.com/2021/11/23/the-thorny-5th-moment-for-hand-hygiene-hands-and-surfaces-collide/. Accessed 25 Jan. 2022.
    [2] Guerrero DM, Nerandzic MM, Jury LA, Jinno S, Chang S, Donskey CJ. Acquisition of spores on gloved hands after contact with the skin of patients with Clostridium difficile infection and with environmental surfaces in their rooms. Am J Infect Control. 2012 Aug;40(6):556-8. doi: 10.1016/j.ajic.2011.08.002. Epub 2011 Oct 7. PMID: 21982209.


21 Mär
2022

Händedesinfektion im Operationssaal


Forscher der Medizinischen Hochschule Hannover haben die Händedesinfektion in einem Operationssaal genauer untersucht:

Bekannt ist, dass eine sorgfältige Händedesinfektion im Operationssaal ein wichtiger Baustein im Rahmen der Infektionsprävention und Patientensicherheit darstellt. Immer noch gelten postoperative Wundinfektionen zu den häufigsten nosokomialen Infektionsarten in Deutschland und verursachen zusätzliche Krankenhausverweiltage.

Umso erstaunlicher sind die Ergebnisse, die ein Forscherteam von der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) ermittelt hat.

Die Wissenschaftler haben im Rahmen ihrer Untersuchung die Händehygiene-Compliance in einem Operationssaal einer Uniklinik über einen 2-monatigen Zeitraum beobachtet. Von den insgesamt 1145 Anlässen einer Händedesinfektion wurden tatsächlich 467 auch durchgeführt. Dies bedeutet eine Händehygiene-Compliance in dem OP-Bereich von nur knapp über 40 Prozent.


Interessant war auch, dass sich das Händedesinfektionsverhalten nach der medizinischen Fachrichtung des Personals zu unterscheiden scheint. So befolgten in der Studie die Anästhesisten im OP-Saal häufiger die Regeln zur Händedesinfektion als die Chirurgen. Das Forscherteam ermittelte für die Anästhesisten eine Händehygiene-Compliance von 46,1 Prozent – bei den Chirurgen lag dieser Wert knapp unter 30 Prozent.

Die Berechnung des Desinfektionsverhaltens basierte auf Beobachtungen und den 5 Momenten der Händehygiene, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 2009 ins Leben gerufen und von vielen nationalen Richtlinien erfasst wurden.


Das Forscherteam um Dr. Claas Baier und Maren Tinne verglichen auch, ob es Abweichungen zwischen Pflegepersonal und Ärzten in Bezug auf das Verhalten bei der Händedesinfektion gibt. Die Pflegerinnen und Pfleger auf der OP-Station absolvierten tatsächlich eine etwas bessere Händehygiene-Compliance als die Ärztinnen und Ärzte (42,9% vs. 38,5%).

Die Forscher machten in ihrem Fazit deutlich, dass „nachhaltige Interventionen dringend notwendig sind, um die Händedesinfektion zu verbessern“ und betonten die Bedeutung einer kontinuierlichen Messung der Händehygiene-Compliance.



03 Jan
2022

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde bis 19.03.2022 verlängert

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde trotz Zurücknahme der epidemischen Lage nationaler Tragweite bis zum 19.03.2022 verlängert. Die darin enthaltenen Regelungen für den betrieblichen Infektionsschutz gelten also bis dahin unverändert fort. Weiterhin ist ein betriebliches Hygienekonzept, das sich an branchenbezogene, wie z.B. den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards der BGW orientiert, zu aktualisieren.


Es wurden auch neue Regelungen im Infektionsschutzgesetz § 28b für das betriebliche Arbeiten geschaffen. Diese gelten ebenfalls befristet bis zum 19.03.2022 und umfassen die 3G-Regelung am Arbeitsplatz, eine erweiterte Testverpflichtung in besonderen Einrichtungen sowie die Homeoffice-Pflicht bei Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten.



08 Nov
2021

Beginn der Weiterbildung für Hygienefachkräfte

Berlins staatlich anerkannte Weiterbildungsstätte für Hygiene und Bildungszentrum der angewandten Hygiene.

Am 08.11.2021 hat bei uns der 1. Weiterbildungsgang für angehende Hygienefachkräfte auf der Basis der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für die Heranbildung von Pflegefachkräften für Hygiene (Hygienefachkräfte) des Landes Berlin begonnen.

Hierzu begrüßte unsere Schulleiterin, Frau Springer, und unsere leitende Hygienefachkraft, Frau Beniers, am ersten Tag 16 angehende Hygienefachkräfte, die sich nach der 1,5-jährigen Weiterbildung einer staatlichen Prüfung stellen und als künftige staatlich anerkannte
Hygienefachkräfte tätig werden möchten.



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    Entsprechend der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für die Heranbildung von Pflegefachkräften für Hygiene (Hygienefachkräfte) vom 30. Juni 1996 soll die Weiterbildung spezielle Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen vermitteln, die erforderlich sind, um in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens daran mitzuwirken, die Hygiene- und Infektionsprävention durch Maßnahmen zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionen zu verbessern. Das Konzept der Berliner Hygiene Fachschule bietet den Teilnehmer*innen insbesondere die Möglichkeit während und nach der Weiterbildung:

    • ein berufliches Selbstverständnis zu entwickeln und als Hygienefachkraft bewusst zu handeln,
    • wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu kennen und in ihrem Kontext zu handeln,
    • Grundlagen und Kernaufgaben der Arbeit als Hygienefachkraft zu kennen und in praktisches Handeln umzusetzen,
    • Grundlegende Kenntnisse zur Krankenhaushygiene, zur technischen Krankenhaushygiene und zum Krankenhausbau zu erwerben und darauf basierend fach-, methoden- und personalkompetent in ihrem jeweiligen beruflichen Kontext zu verwirklichen sowie
    • eine kommunikative Kompetenz auszubauen und sich bewusst für eine klare, wertschätzende und zielorientierte Sprache zu entscheiden.

    Für die Umsetzung dieses Konzept arbeiten bei uns hygiene- und praxiserfahrende Lehrkräfte, Fachdozenten und Experten in einem Team zusammen. Die Zusammenarbeit im Team ist dabei von Achtung und Wertschätzung getragen. Die exzellente Fach-, Methoden und Sozialkompetenz der Lehrkräfte, Dozentinnen und Dozenten basiert sowohl auf Universitäts-, Hochschul- und/oder Fachschulabschlüssen in unterschiedlichen Studiengängen, als auch fortlaufenden Weiterbildungen und praktische Erfahrungen im Bereich der Hygiene.

    Unser großes Netzwerk an Experten verschiedenster Branchen sichert zusätzlich einen einmaligen Zugriff auf aktuelle Inhalte und garantiert den Transfer von theoretischem Knowhow in die berufliche Praxis.



09 Aug
2021

Desinfektoren-Ausbildung unter Pandemiebedingungen

Die COVID-19-Krise stellt viele Schulen vor eine Ausnahmesituation. Der Unterricht an Schulen wurde ausgesetzt und Bildung erfolgte – bis auf Ausnahmen – in Distanzform bzw. über digitale Medien. Während Schritte zur Implementierung von digitaler Bildung bisher zögerlich verlaufen sind, erfolgte abrupt eine flächendeckende Totalumstellung. In einer solchen Akutsituation entstehen viele Fragen und manchmal Unsicherheiten.


Allerdings: Die Berliner Hygiene Fachschule war und ist auf diese Situationen bestens vorbereitet.

Pünktlich am 09.08.2021 begann diese, besonders in Zeiten der Pandemie, wichtige Ausbildung. Gemeinsam mit unseren Teilnehmer*innen werden wir nun bereits zum 2. Mal die Desinfektoren-Ausbildung absolvieren.



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    Unsere staatlich geprüfte/n Desinfektor/innen sind durch die staatliche Prüfung ausgewiesene Fachkräfte für Desinfektionen. Sie verfügen über die besondere Sachkunde gemäß § 17 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG).

    Dabei ist der Desinfektor befähigt, Desinfektionsmaßnahmen bei übertragbaren Krankheiten nach dem IfSG selbstständig durchzuführen. Er führt oder beaufsichtigt die durchzuführende Schlussdesinfektion, ebenso die behördliche angeordnete Schlussdesinfektion.

    Neue Infektionen, wie das aktuelle SARS-Cov-2 Virus, verursachen ungeahnte Schäden in allen Bereichen. Die Corona-Pandemie zeigt, dass nicht nur Krankenhäuser und Gesundheitsämter für ihren jeweiligen Aufgabenbereich über Desinfektoren verfügen sollten.

    Unsere angebotene Ausbildung basiert auf der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektoren des Landes Berlin. Mit erfolgreichem Abschluss der staatlichen Prüfung wird im Besonderen die Befähigung zur Durchführung von Desinfektionen gemäß §§ 17, 18 Infektionsschutzgesetz nachgewiesen.

    Das Fach-Praktikum wird im Trainingszentrum und dem mikrobiologischen Laborkabinett der Berliner Hygiene Fachschule, im Partner-Klinikum der BHFS sowie beim größten Berliner Spezialdienstleister für Hygiene, Desinfektionen und Dekontaminationen absolviert.


    Die nächste Desinfektoren-Ausbildung beginnt am 14.02.2022. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, empfehlen wir allen Interessierten sich rechtzeitig anzumelden.



23 Apr
2021

Wichtige Änderungen im IfSG (Infektionsschutzgesetz)

Bitte beachten Sie, dass die Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die geänderte SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung bereits gestern im Bundesgesetzblatt bzw. im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden.


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    Damit treten im Arbeitsschutz die bereits inhaltlich kommunizierten Verschärfungen der Homeofficepflicht und die zweimal wöchentliche Testangebotspflicht der Arbeitgeber für alle Beschäftigten am heutigen Tag in Kraft (und nicht, wie meist in der Presse zu lesen war, erst am 24.04.2021).

    Das Gleiche gilt auch für alle anderen geänderten Regelungen im IfSG, insbesondere für die sogenannte „Bundesnotbremse“ im neuen § 28b IfSG.


02 Feb
2021

Lebensmittelsicherheit trotz Coronavirus (SARS-Cov-2)

Sind die nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen (LMHV und IfSG) ausreichend, um eine Kontamination mit SARS-Cov-2 (COVID-19) bei Lebensmitteln zu verhindern?


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    Für die Lebensmittelproduktion gelten sehr strenge Hygienevorschriften die auf Eigenverantortlichkeit beruhen und deren Einhaltung durch amtliche Kontrollen überwacht werden.

    Lebensmittelunternehmer sind auch selbst verpflichtet, eigene Hygienekontrollen durchzuführen, diese zu dokumentieren und damit die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Der Zweck der von den Lebensmittelunternehmern durchzuführenden eigenen Hygienekontrollen besteht darin, eine Kontamination von Lebensmitteln durch Krankheitserreger zu verhindern, also auch eine Kontamination der Lebensmittel durch den COVID-19-Erreger.

    Zudem sind regelmäßige Schulungsmaßnahmen zu all Vorschriften der Lebensmittelsicherheit vorgeschrieben und durchzuführen, auch damit die Beschäftigten wissen, wie sie Hygienevorschriften bei der Arbeit einhalten und betriebsbezogen umsetzen können.

    Zu der in allen Phasen der Lebensmittelerzeugung erforderlichen guten Hygienepraxis gehören die Reinigung und gegebenenfalls Desinfektion der Lebensmittelproduktionsstätten und der dazugehörigen Ausrüstung zwischen einzelnen Produktionschargen, die Vermeidung von Kreuzkontaminationen zwischen verschiedenen Lebensmittelkategorien und Lebensmitteln in verschiedenen Erzeugungsphasen (z. B. zwischen rohen und gekochten Lebensmitteln), die persönliche Hygiene wie das Waschen und Desinfizieren der Hände, das Tragen von Handschuhen und Masken soweit erforderlich, das Tragen spezieller Hygienebekleidung und -schuhe oder das Fernbleiben vom Arbeitsplatz bei bestimmten Krankheitssysmptomen.

    Fazit: Bei Einhaltung der nationalen Vorgaben aus der Lebensmittelhygieneverordnung und dem Infektionsschutzgesetz kann eine Übetragung von SARS-Cov-2 ausgeschlossen werden.



20 Mär
2020

Ausbreitung von SARS-Cov-2 weiter vermeiden

Wie sich die Besten weiter verbessern können. Training - Coaching - Beratung

Es besteht ein außerordentlich hohes Ziel, die Ausbreitung der aktuellen Viruslage in Einrichtungen des Gesundheitswesens zu vermeiden.

Daraus ergeben sich Empfehlungen des Robert Koch-Instituts
(Stand 20.03.2020) mit der Bitte um Beachtung:


  • Mehr lesen

    A) Beachten (und motivieren) Sie eine konsequente Umsetzung der Basishygiene einschließlich
    der Händehygiene in allen verantworteten Funktionsbereichen Ihrer Einrichtung.

    B) Ergänzende Maßnahmen im klinischen Bereich:


    Räumliche Unterbringung
    • Einzelunterbringung in einem Isolierzimmer mit eigener Nasszelle.
    • Die Nutzung eines Isolierzimmers mit Schleuse/Vorraum ist grundsätzlich zu bevorzugen.
    • Eine gemeinsame Isolierung mehrerer Patienten ist unter bestimmten Bedingungen möglich, siehe hierzu die KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten“
    • Risiken durch raumlufttechnische Anlagen, durch die eine Verbreitung des Erregers in Aerosolen auf andere Räume möglich ist, sind vor Ort zu bewerten und zu miniminieren.
      Personalschutzmaßnahmen / Persönliche Schutzausrüstung
    • Einsatz geschulten Personals für die Versorgung von COVID-19-Patienten welches möglichst von der Versorgung anderer Patienten freigestellt wird.
    • Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bestehend aus Schutzkittel, Einweghandschuhen, dicht anliegender Atemschutzmaske (FFP2 bzw. FFP3 oder Respirator bei ausgeprägter Exposition gegenüber Aerosolen, z.B. bei Bronchoskopie oder anderen Tätigkeiten, bei denen Aerosole entstehen können) und Schutzbrille.
    • Die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung werden in der TRBA250 bzw. in der KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten“ spezifiziert.
    • Persönliche Schutzausrüstung (s. oben) vor Betreten des Patientenzimmers anlegen, und vor Verlassen der Schleuse/des Zimmers dort belassen.
    • Händehygiene: Die bekannten Indikationen für die Händehygiene (Händedesinfektion bzw. in Handschuhwechsel) gemäß den 5 Momenten der Händehygiene beachten.
    • Händedesinfektion mit einem Desinfektionsmittel mit nachgewiesener, mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit nach Ausziehen der Handschuhe und vor Verlassen des Zimmers.
    • Einweghandschuhe bzw. -kittel vor Verlassen des Zimmers bzw. der Schleuse in einem geschlossenen Behältnis entsorgen (s. Richtlinie der LAGA).
    • Beobachtung des Gesundheitszustandes des eingesetzten Personals
    Desinfektion und Reinigung Zur Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mit dem Wirkungsbereich “begrenzt viruzid” (wirksam gegen behüllte Viren) anzuwenden. Mittel mit erweitertem Wirkbereich gegen Viren wie “begrenzt viruzid PLUS” oder “viruzid” können ebenfalls verwendet werden. Geeignete Mittel enthalten die Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren (RKI-Liste) und die Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH-Liste). Bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen ist die RKI-Liste heranzuziehen.
    • Tägliche Wischdesinfektion der patientennahen (Handkontakt-) Flächen (z.B. Nachttisch, Nassbereich, Türgriffe) mit einem Flächendesinfektionsmittel mit nachgewiesener, mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit (s. oben).
    • Bei Bedarf sind die Desinfektionsmaßnahmen auf weitere kontaminationsgefährdete bzw. kontaminierte Flächen auszudehnen.
    • Alle Medizinprodukte mit direktem Kontakt zum Patienten (z.B. EKG-Elektroden, Stethoskope, etc.) sind patientenbezogen zu verwenden und müssen nach Gebrauch desinfiziert werden. Bei Transport in einem geschlossenen, außen desinfizierten Behälter ist eine zentrale Aufbereitung möglich. Thermische Desinfektionsverfahren sollten wann immer möglich bevorzugt angewendet werden. Ist dies nicht möglich, sollen Desinfektionsmittel mit nachgewiesener, mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit (s. oben) verwendet werden. Siehe auch KRINKO-BfArM-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“.
    • Geschirr kann in einem geschlossenen Behältnis zur Spülmaschine transportiert und wie im Krankenhaus üblich gereinigt werden.
    • Wäsche/Textilien können einem desinfizierenden Wäschedesinfektionsverfahren gemäß RKI-Liste zugeführt werden. Als Taschentücher sollen Einwegtücher Verwendung finden.
    • Für Betten und Matratzen werden wischdesinfizierbare Überzüge empfohlen.
    Abfallentsorgung Die Entsorgung von Abfällen, die mit Sekreten oder Exkreten kontaminiert sind, erfolgt nach folgenden Abfallschlüsseln (ASN):
    • Aus Haushalten immer Restabfall ASN 20 03 01
    • Aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, die nur „in sporadischen Einzelfällen“ entsprechend infizierte/erkrankte Patienten behandeln,
      z.B. Hausarztpraxen, ASN 18 01 04; gemäß Richtlinie der LAGA Nr. 18
    • Aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, die entsprechend infizierte/erkrankte Patienten „schwerpunktmäßig behandeln“,
      z.B. Isolierstationen der Krankenhäuser, ASN 18 01 03*; gemäß Richtlinie der LAGA Nr. 18

    Dauer der Maßnahmen
    Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Empfehlung liegen noch nicht ausreichende Daten über die Dauer der Erregerausscheidung bei nicht mehr symptomatischen Personen vor, um eine generelle abschließende Empfehlung zur Beendigung der Maßnahmen nach Abklingen der Symptomatik zu geben. In diesen Fällen sollte daher derzeit eine individuelle Entscheidung getroffen werden. Das RKI hat in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe Infektionsschutz der AOLG mögliche Kriterien zur Aufhebung der Isolierung bzw. Entlassung erarbeitet.

    Schlussdesinfektion
    • Die Schlussdesinfektion erfolgt mit mindestens begrenzt viruziden Mitteln gemäß der Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“.
    Transport des Patienten innerhalb des Krankenhauses
    • Ist ein Transport im Krankenhaus unvermeidbar, soll der Zielbereich vorab informiert werden. Der Transport soll als Einzeltransport erfolgen, dabei trägt der Patient einen Mund-Nasen-Schutz sofern es der Gesundheitszustand des Patienten zulässt. Das Transportpersonal und das Personal der Funktionsabteilung tragen einen Schutzkittel, Atemschutzmaske (FFP2) und Einmalhandschuhe und je nach Exposition eine Schutzbrille. Der Kontakt zu anderen Patienten oder Besuchern ist zu vermeiden.
    • Unmittelbar nach den Maßnahmen in der Zieleinrichtung sind die Kontaktflächen und das Transportmittel vor erneuter Nutzung wie oben beschrieben zu desinfizieren (s. Desinfektion und Reinigung).
    Krankentransport eines Erkrankten außerhalb des Krankenhauses
    • Vor Beginn des Transportes ist das aufnehmende Krankenhaus über die Einweisung des Patienten und über seine Verdachtsdiagnose / Erkrankung zu informieren.
    • Falls es der Gesundheitszustand des Patienten zulässt, sollte er mit einem Mund-Nasen-Schutz versorgt werden.
    • Zur persönlichen Schutzausrüstung des Personals siehe oben
    • Unmittelbar nach Transport ist eine Wischdesinfektion sämtlicher zugänglicher Flächen und Gegenstände mit einem Flächendesinfektionsmittel (s. Desinfektion und Reinigung) durchzuführen.
    Besucherregelungen
    • Soziale Kontakte sollten möglichst über Telekommunikation anstatt über persönliche Besuche erfolgen.
    • Besuche auf ein Minimum beschränken und zeitlich begrenzen.
    • Besucher sind zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Diese beinhalten:
      o das Einhalten von mindestens 1-2 m Abstand zum Patienten
      o das Tragen von Schutzkittel und dicht anliegendem, mehrlagigem Mund-Nasen-Schutz
      o die Händedesinfektion beim Verlassen des Patientenzimmers.

    C) Ambulante Versorgung / Arztpraxis


    Die präventiven Maßnahmen in der Praxis beruhen auf folgenden Prinzipien:
    1. Organisatorische Aspekte der Lenkung von Patienten mit respiratorischen Symptomen vor Besuch
      der Praxis bzw. innerhalb der Praxis (s. hierzu auch die Informationen der KBV)
    2. Distanzierung von Patienten bei entsprechendem Verdacht (Unterbringung in einem separatem Bereich;
      Einhalten eines Abstandes von 1-2 m wann immer möglich)
    3. Versorgung des Patienten mit einem MNS sofern es der Gesundheitszustand des Patienten zulässt.
    4. Personal: Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) je nach Art und Umfang der Exposition.
      Bei Maßnahmen, die eine Freisetzung von Tröpfchen bzw. Aerosolen produzieren ist ein adäquater
      Atemschutz (FFP2) erforderlich.
    5. Beobachtung des Gesundheitszustandes des Praxispersonals
    6. Reinigung, Desinfektion und ggfs. Zwischen- bzw. Schlussdesinfektion (s. oben)

    Ambulante Pflege
    Bei der ambulanten Versorgung vulnerabler Patientengruppen im Rahmen einer Pandemie ist das Tragen eines
    Mund-Nasen-Schutzes (MNS) durch das Personal aus Aspekten des Patientenschutzes angezeigt.


    Hinweise zur Prävention in Alten- und Altenpflegeheime   Bitte hier weiterlesen:


    Bezugsquelle: Robert Koch-Institut



05 Mär
2020

Der Corona-Virus und seine Übertragungswege

Klar ist: Der neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) ist von Mensch zu Mensch übertragbar.

Der Hauptübertragungsweg ist dabei die Tröpfcheninfektion. Die Übertragung kann direkt von Mensch zu Mensch erfolgen oder indirekt über die Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt kommen.


  • Mehr lesen


    Als Tröpfcheninfektion wird eine Infektion durch eine aerogene Übertragung oder eine Tröpfchenübertragung und somit die direkte Verbreitung von Krankheitserregern über die Luft bezeichnet.

    Dies geschieht durch Aerosol- oder Tröpfchenbildung beim Sprechen über den Speichel oder Niesen und Husten durch Vernebelung infektiöser Sekrete der Atemwege. Zur Infektion von Kontaktpersonen kann es kommen, wenn Erreger anschließend auf der Schleimhaut – meist des oberen Atemtrakts – gelangen und sich dort vermehren.

    Die Übertragung erfolgt aber auch indirekt über die Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut oder mit der Augenbindehaut in Kontakt kommen.

    Laut RKI wurden auch Fälle bekannt, in denen sich Personen bei Betroffenen angesteckt haben, die nur leichte oder unspezifische Symptome gezeigt hatten. Der Anteil an tatsächlich asymptomatischen Fällen ist weiterhin unklar. Nach Informationen der WHO spielen diese Fälle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 jedoch keine größere Rolle.

    Erstaunlich ist, dass die neuartigen Coronaviren auch in Stuhlproben einiger Patienten ermittelt wurden. Ob SARS-CoV-2 auch fäkal-oral verbreitet werden kann, ist nicht abschließend geklärt. Auch hier wurden chinesische Informationen herangezogen, es scheint, das dieser Übertragungsweg (nach Angaben der WHO) keine Rolle spielt.


    Wir können Sie sich schützen?


    Händehygiene
    Händewaschen ist eine einfache und wirksame Maßnahme, die vor einer Ansteckung schützen kann. Bitte beachten Sie: Erst die Nutzung von Seife hilft gegen Krankheitserreger, die eine enge Verbindung mit der Haut eingehen. Nach mindestens 20 Sekunden Händewaschen mit Seife würden so etwa 95 % der Keime entfernt bzw. inaktiviert. Mit gründlichem Händewaschen, schützt man sich selbst und andere vor Krankheitserregern!

    Husten und Niesen
    Wie bei der Grippe (Influenza) und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen grundsätzlich auch richtiges Husten und Niesen (Armbeuge) sowie der Abstand zu Erkrankten (etwa 1 bis 2 Meter). Auf das übliche “Händeschütteln” sollte grundsätzlich verzichtet werden – hier genügt auch ein Lächeln zur Begrüßung und/oder Verabschiedung. :-))

    Das RKI empfiehlt zudem, dass Menschen, die an einer Atemwegserkrankung leiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben sollten.


01 Okt
2019

Gesundheits- und Arbeitsschutz ist Basis für eine gute Hygienepraxis.

Berlins staatlich anerkannte Weiterbildungsstätte für Hygiene und Bildungszentrum der angewandten Hygiene.

Unsere Experten im Arbeits- und Gesundheitsschutz geben ihr Wissen gerne an Sie weiter und klären umfassend darüber auf, was Sie als Verantwortlicher in Ihrer Einrichtung umsetzen müssen und was Sie dabei beachten sollten. Außerdem werden konkrete Beispiele und Handlungsempfehlungen für die Umsetzung gegeben.

  • Mehr lesen

    Das Qualitäts- und Hygienemanagement rückt, vor allem bedingt durch entsprechende Richtlinien und Vorschriften, immer weiter in den Fokus der Arztpraxen. Der wichtige Teilbereich Arbeitssicherheit und die Unfallverhütung verursacht regelmäßig Unsicherheiten bei den Praxisbetreibern.

    Inwiefern betreffen die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Arbeitsschutz und Unfallverhütung meine Praxis? Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und dokumentiert? Welches Arbeitsschutz- und betriebsärztliche Betreuungsmodell ist für meine Praxis sinnvoll und zweckmäßig? Unter welchen Umständen benötigt die Praxis einen Sicherheitsbeauftragten oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

    Unsere Seminare und Fortbildungen klären Sie umfassend und kompetent darüber auf, was Sie als Verantwortlicher verpflichtend umsetzen müssen und was Sie dabei beachten sollen. Außerdem werden konkrete Beispiele und Handlungsempfehlungen für die Umsetzung in Ihrer Praxis gegeben.


06 Apr
2019

Endoskope unter realistischen Bedingungen aufbereiten.

Damit unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer während des Sachkundelehrganges zur Endoskopaufbereitung alle praktischen Schritte kennenlernen und trainieren können, haben wir moderne Aufbereitungseinheiten für die Endoskopie errichtet.

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    Endoskopaufbereitung unter realistischen Bedingungen trainieren:

    Die multifunktionalen Trainingsbereiche umfassen alle praktischen Aufbereitungsschritte und erfüllen dabei die relevanten Richtlinien. Beide Aufbereitungseinheiten bieten unseren TeilnehmerInnen die rechtskonforme Aufbereitung von flexiblen und starren Endoskopen. Unter absolut originalgetreuen Bedingungen kann das richtige Verhalten nachhaltig vermittelt und trainiert werden.


    Ein großes Dankeschön gilt dem Unternehmen Lischka GmbH, das die Aufbereitungseinheiten für uns konzipiert, termingerecht umgesetzt und mit einer hohen Qualität errichtet hat.


23 Jan
2019

Das will gelernt sein: Kinder waschen ihre Hände richtig... GUT!

Ein Projekt der Berliner Hygiene Fachschule: Mit diesem Projekt unterstützen wir Grundschulen, dieses wichtige Ziel mit den Kindern zu erreichen.

Wir haben 2 Schulen besucht und die Händehygiene mit den Kindern aus den 1. Klassen trainiert:

  • Schule im Moselviertel – Berlin
  • Friedrich von Canitz Grundschule – Blumberg

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    In zahlreichen Studien ist nachgewiesen, dass allein durch richtige Händehygiene die Übertragung von Infektionskrankheiten entscheidend reduziert werden kann. Die Hautflora besteht überwiegend aus „guten“ Bakterien, die vor einer Fehlbesiedlung durch krankheitserregende Bakterien schützen. Nehmen diese jedoch überhand, können sie Krankheiten verursachen.

    Durch richtiges Händewaschen lassen sich Krankheitserreger entfernen, während die gesunde Hautflora nur reduziert wird, was nicht schädlich ist. Händewaschen in bestimmten Situationen hat nichts mit übertriebener Sauberkeitserziehung zu tun, sondern ist eine Maßnahme, mit der auf einfache und effektive Weise Infektionskrankheiten verhindert werden können.

    Gesundheits- und Hygienebewusstsein sind nicht angeboren, entsprechende Verhaltensmuster müssen erst erlernt werden. Je früher damit begonnen wird, desto leichter prägt sich gesundheitsbewusstes Verhalten ein.


    Sie haben Fragen zu diesem Projekt?
    Wir sind gerne für Sie da!

    Telefon: 030 – 930269720.


10 Dez
2018

Wo gibt's denn so was?

An der Berliner Hygiene Fachschule – natürlich! Die reale Aufbereitung von Medizinprodukten in den neuen Aufbereitungsbereichen der Fachschule zum Üben und Fehler machen.

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    Mehrere 1.000 Euro haben wir investiert, damit neben dem theoretischen Wissen gleich die “Aufbereitung in Echtzeit” trainiert werden kann. An den Aufbereitungszeilen können alle praktischen Schritte gemäß der RKI/BfArM-Empfehlung umgesetzt und geübt werden.

    Ob Vorbehandlung, Ultraschallreinigung, manuelle Reinigung und Desinfektion, das Arbeiten mit dem RDG, das richtige Verpacken mit Siegelnahtgeräten oder die gesetzeskonforme und hygienisch sichere Aufbereitung von Medizinprodukten in dafür bereit gestellte Sterilisatoren – alles ist möglich und für Sie vorbereitet!


31 Aug
2017

Ausbrüche von Infektionen effektiver überwachen und bearbeiten

Um den epidemiologischen Verlauf von Infektionskrankheiten besser erfassen zu können, hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten zugestimmt (vom 17.07.2017, BGBl. I Nr. 49, S. 2615).

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    Der Umgang mit Infektionskrankheiten wird seit 2001 rechtlich durch das Infektionsschutzgesetz geregelt. Das neue Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung stellt die wichtigste Änderung im Bereich der Überwachung und des Meldewesens übertragbarer Erkrankungen seit der Einführung des Infektionsschutzgesetzes dar.

    Das Robert Koch-Institut (RKI) wurde damit beauftragt, ein elektronisches Melde- und Informationssystem zu errichten. Das Meldesystem trägt den Namen DEMIS (Deutsches Elektronisches Meldesystem für den Infektionsschutz) und ist im Grunde genommen eine Weiterentwicklung des bereits bestehenden Meldesystems gemäß Infektionsschutzgesetz. Dieses soll durch DEMIS nicht nur weiterentwickelt, sondern auch verbessert werden.

    Ein wesentlicher Punkt hinsichtlich der Verbesserung ist dabei, dass eine „durchgängig“ elektronische Informationsverarbeitung gewährleistet werden soll. Diese durchgängige Informationsverarbeitung beginnt bereits bei den Meldenden (Ärzte, Labore, Gemeinschaftseinrichtungen etc.) und mündet dann im DEMIS, auf welches dann Gesundheitsämter, Landesbehörden oder auch das RKI Zugriff haben. Dadurch soll zum einen der Aufwand für den Meldenden und die zuständigen Behörden reduziert werden, zum anderen sollen Informationen zu Ausbruchsgeschehen und auftretenden Infektionskrankheiten schneller bei den Gesundheitsämtern, den zuständigen Landesbehörden und dem RKI vorliegen.

    Außerdem soll die Zusammenarbeit und der Datenaustausch zwischen allen Beteiligten verbessert und unterstützt werden. Das führt im Ergebnis dazu, dass Ausbrüche von Infektionskrankheiten effektiver bearbeitet werden können.

    In diesem Gesetz wurden auch die Meldepflichten hinsichtlich der Häufungen von Krankenhausinfektionen erweitert. Zudem ist das Auftreten von Krätze (Scabis) in Pflegeheimen sowie Gemeinschaftseinrichtungen nach Inkrafttreten des Gesetzes meldepflichtig geworden.

    Quellen:

    • Robert Koch-Institut
    • Bundesministerium

17 Jan
2017

Neufassung der MPBetreibV am 01.01.2017 in Kraft getreten.

Mit Verabschiedung der Zweiten Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften werden 3 Rechtsverordnungen im Medizinproduktewesen geändert. Für Betreiber und Anwender von Medizinprodukten ergeben sich umfangreiche Änderungen.

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    Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Änderungen, die sie spätestens jetzt umsetzen müssen, erläutern.

    Geändert wurden die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), die Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) sowie die Verordnung über Medizinprodukte.

    Die MPBetreibV wurde am 27.09.2016 herausgegeben und im Bundesgesetzblatt vom 11.10.2016 veröffentlicht. Sie trat am 01.01.2017 in Kraft; eine Ausnahme besteht zum der Artikel 5, dieser tritt erst zum 01.01.2020 in Kraft.

    Die vorgenommene und notwendige Anpassungen zeigen nun ein einheitliches Prinzip im Vergleich zu vielen anderen Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Bitte beachten Sie: Auch die MPBetreibV ist eine Vorschrift zum Schutz von Arbeitnehmern und Patienten. Die bisher verwendete Aufteilung in Abschnitte entfällt ab dem 01.01.2017. Viele Regelungen wurden innerhalb der Verordnung an andere Stellen verschoben.

    Neben dem Anwendungsbereich (§1) erhält die neue Verordnung jetzt auch Ausführungen zu Begriffsbestimmungen (§2). Alleine diese Angleichung führt zu einer Reihe von Richtigstellungen und Klärungen. Gleichfalls wurden analog zum Arbeitsschutzrecht jetzt auch Pflichten des Betreibers (§3) und besondere Pflichten (§5) definiert. Bitte beachten Sie: Das Arbeitsschutzrecht gilt auch weiterhin! Eine wichtige Neuerung steht in § 1 Absatz 3. Dort heißt es ausdrücklich, dass das Arbeitsschutzgesetz sowie die Rechtsvorschriften dazu und die Unfallverhütungsvorschriften parallel zur Anwendung kommen.


    Einige Beispiele zu Definitionen:

    Gesundheitseinrichtung
    Gesundheitseinrichtung im Sinne der Verordnung ist jetzt jede Einrichtung, Stelle oder
    Institution, in der Medizinprodukte durch medizinisches Personal, Personen der Pflegeberufe oder sonstige dazu befugte Personen berufsmäßig betrieben oder angewendet werden. Dazu gehören ausdrücklich auch Reha- und Pflegeeinrichtungen.

    Betreiber
    Betreiber eines Medizinproduktes ist nunmehr jede natürliche oder juristische Person, die für den Betrieb der Gesundheitseinrichtung verantwortlich ist, in der das Medizinprodukt durch dessen Beschäftigte betrieben oder angewendet wird. Abweichend davon ist auch Betreiber, wer Angehörigen von Heilberufen oder des Heilgewerbes ein Medizinprodukt zur Verwendung in eine Gesundheitseinrichtung mitbringt. Darüber hinaus gilt als Betreiber, wer außerhalb von Gesundheitseinrichtungen in seinem Betrieb oder seiner Einrichtung oder im öffentlichen Raum Medizinprodukte zur Anwendung bereithält.

    Anwender
    Anwender ist, wer ein Medizinprodukt im Anwendungsbereich dieser Verordnung am Patienten einsetzt. Das ist jeder Mitarbeiter im Gesundheitswesen, zwischen Haupt- und Ehrenamt wird hier nicht mehr unterschieden.


    Sie wollen mehr erfahren? Wir sind gerne für Sie da!

    Telefon: (030) 930269720


02 Dez
2016

Erfolgreicher Abschluß der zweiten Desinfektoren-Ausbildung in 2016

Wir gratulieren den neuen staatlich geprüften Desinfektorinnen und Desinfektoren, die mit dem Bestehen der staatlichen Abschlussprüfungen die 3-monatige Ausbildung erfolgreich beendet haben.

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    Nach dreimonatiger Ausbildung an der Berliner Hygiene Fachschule haben sich die Auszubildenden das praktische Können und das theoretische Wissen angeeignet, um in einem zukunftsträchtigen und sicheren Beruf durchzustarten. Ein umfassender Ausbildungsplan führte die Absolventen durch alle relevanten Bereiche der staatlichen geprüften Desinfektoren-Ausbildung.

    Wir danken in diesem Zusammenhang der ProServ.Clean GmbH für die Unterstützung bei der Vermittlung von praktischen Fähigkeiten während der praktischen Ausbildung und dem Unfallkrankenhaus Berlin für die Bereitstellung von medizinischen Geräten für das Training im Hygiene-Trainingszentrum der Berliner Hygiene Fachschule.

    Wichtiger Hinweis:

    Die nächste Desinfektoren-Ausbildung beginnt am 04.09.2017. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, empfehlen wir allen Interessierten sich rechtzeitig zu bewerben.


29 Aug
2016

Bildungskooperation mit Deutschen Podologen-Verband

Die Berliner Hygiene Fachschule kooperiert künftig mit dem Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. der Podologen in der Fortbildung seiner Mitglieder/-innen zur Aufbereitung von Medizinprodukten.

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    Der Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. ist die Gesamtvertretung des Berufsstandes der Podologen und Fußpfleger in Berlin und in Brandenburg. Er nimmt dabei die gemeinschaftlichen Berufsbelange war und fungiert als Berater seiner Mitglieder/-innen in allen berufsbezogenen Fragen.

    Ziele des Verbandes:
    • Positionierung der Podologie in der Gesellschaft
    • Vermittlung des Leistungsspektrums der Podologie in der Öffentlichkeit
    • Förderung des Nachwuchses
    • Professionelle Ausrichtung der Ausbildungsinhalte
    • Wissenschaft – Podologie, Verknüpfung in Theorie und Praxis
    • Interessenvertretung gegenüber politischen Gremien und Verbänden
    Angebote des Verbandes:
    • Fachspezifische Weiterbildungen/ Fortbildungen
    • Berufliche Förderung der Mitglieder
    • Aktive Mitgestaltungsmöglichkeiten für Mitglieder
    • Tipps und Tricks für den Weg in die Selbständigkeit
    • Beratung im Umgang mit Heilmittelverordnungen für das diabetische Fußsyndrom
    • Rechte und Pflichten im Umgang mit einer Krankenkassenzulassung
    • Hygieneanforderungen des Gesundheitsamtes

    weiter Informationen zum Landesverband erhalten Sie hier


11 Dez
2015

Der Desinfektor - Ein Beruf stellte sich erfolgreich vor.

Am 09. Dezember 2015 fand an der Berliner Hygiene Fachschule der Desinfektoren-Tag statt. Die Berliner Hygiene Fachschule öffnete an diesem Tag ihre Türen für all diejenigen, die eine neue und interessante Karriere im Hygienebereich suchten.
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    Wer hätte das gedacht: “die Hütte war voll” und “so viel Andrang haben wir nicht erwartet”, freute sich Vorstand Jens Schneider über den 1. Desinfektoren-Tag an der Berliner Hygiene Fachschule. Ein gelungener Auftakt für einen alten, neuen Beruf im Gesundheitsdienst, meinte auch das Kollegium der Berliner Hygiene Fachschule.

    Das Programm bot den Interessierten ausführliche Informationen rund um die Hygiene und den Beruf des Desinfektors. Sie erfuhren u.a. bei Führungen durch das Trainingszentrum, dass die fachpraktischen Fächer das Fundament für die Desinfektoren-Ausbildung bilden.

    Die Lehrerinnen und Lehrer der Berliner Hygiene Fachschule erläuterten den Besuchern die Desinfektoren-Ausbildung und stellten die modernen Lernbedingungen an der Schule vor.

    Angeboten wurden Gespräche zur Bedeutung des Berufes der Desinfektorinnen und Desinfektoren. Für Einige sehr interessant waren die Mitmach-Versuche im mikrobiologischem Trainingskabinett der Fachschule. In dem Workshop “Händehygiene? – Aber dann bitte richtig!” erfuhren viele mehr über diese wichtige Voraussetzung, um Krankheiten und Infektionen effizienter vermeiden zu können.

    Die Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Desinfektor/-in an der Berliner Hygiene Fachschule eröffnet eben vielfältige und spannende Aufstiegschancen.

    Wir werden im nächsten Jahr den Desinfektoren-Tag wiederholen, versprochen!


01 Sep
2014

Desinfektoren-Ausbildung hat begonnen

Am 01.09.2014 hat die Desinfektoren-Ausbildung auf der Basis der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektoren des Landes Berlin begonnen.

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    Hierzu begrüßte der Vorstand der BHFS, Jens Schneider, am ersten Ausbildungstag 18 angehende Desinfektorinnen und Desinfektoren, die sich nach der Ausbildung der staatlichen Prüfung stellen und als künftige staatlich geprüfte Desinfektoren tätig werden möchten.

    Die Desinfektoren-Ausbildung ist die älteste Hygiene-Ausbildung im Gesundheitsdienst. Staatlich geprüfte Desinfektoren sind im öffentlichen Gesundheitsdienst, in privaten Gesellschaften oder Firmen tätig, in denen sie u.a. beratende Funktionen ausüben, Hygiene-Kontrollen und angeordnete Desinfektions- bzw. Entwesungsmaßnahmen ausführen oder überwachen.

    Die Desinfektoren-Ausbildung an der Berliner Hygiene Fachschule basiert auf der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektoren des Landes Berlin und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

    Mit erfolgreicher Ablegung der staatlichen Prüfung wird im Besonderen die Befähigung zur Durchführung von Desinfektionen gemäß §§ 17, 18 IfSG nachgewiesen.

    Wir wünschen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern viel Erfolg !


01 Dez
2013

Berliner Hygiene Fachschule ist staatlich anerkannt

Die Berliner Hygiene Fachschule erhielt vom Land Berlin die Urkunde als staatlich anerkannten Schule für das Gesundheitswesen. Ab sofort wird die Berliner Hygiene Fachschule vergleichbaren Schulen gleichgestellt.

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    Mit der staatlichen Anerkennung sind wir nun berechtigt, staatlich geprüfte Desinfektorinnen und Desinfektoren gemäß der Berliner Ausbildungs- und Prüfungsordnung aus- und fortzubilden. Die staatliche Anerkennung zeigt zusätzlich die hohe Qualität unserer Bildungsangebote. Wir sagen Danke für das Vertrauen!