Sprechen Sie mit uns!

Haben Sie eine Frage oder möchten Sie sich über unsere Kurse informieren? Unser Kundenservice ist montags bis freitags für Sie da.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Telefon
+49 30 930 269 720

Chatten Sie mit uns!

Möchten Sie schnell etwas klären oder eine Frage stellen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hier geht’s zum Live-Chat

Schreiben Sie uns!

Haben Sie Fragen oder benötigen Infos zu unseren Kursen? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Email senden

Kommen Sie bei uns vorbei!

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da. Vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin.

Unser Standort

Wichtiges für Sie im Überblick:

nächster Termin: 01.08.2024     Online-Live-Veranstaltung
Dauer: 1 Tag (8 Stunden)
Wochentag: Donnerstag
Zeiten: 09:00 Uhr – 16:15 Uhr
Preis: 200,00 € – umsatzsteuerfrei
im Preis enthalten: Unterlagen, Checklisten
Teilnehmerzahl: mindestens 6 / maximal 16
Abschluss: qualifizierte Bescheinigung (bundesweit anerkannt)
Online-Schulung: Sie können die Pflichtschulung auch Online auf unserer Lernplattform absolvieren!

Kurzbeschreibung und Chancen


Nach den einschlägigen Richtlinien müssen alle Personen, die in ihrer betrieblichen Tätigkeit mit Lebensmitteln umgehen, in entsprechende Hygienerichtlinien unterwiesen werden. Kinder, und hier besonders Säuglinge und Kleinkinder bis zu einem Alter von drei Jahren stellen aufgrund ihres unausgereiften Immunsystems eine besonders sensible Verbrauchergruppe dar, die eines speziellen Schutzes bedarf.

Die Beachtung wesentlicher Lebensmittelhygieneregeln ist für die Gesundheit von Kindern von großer Bedeutung. Grundsätzlich gelten alle, die im Rahmen der öffentlich-rechtlichen oder gewerblichen Kindertagesbetreuung sowie Kindertagespflege Kinder betreuen und verköstigen, als sogenannte „Lebensmittelunternehmer“ im Sinne des europäischen Lebensmittelrechts. Sie unterliegen damit den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 852/2004. Verbunden damit ist die enorm hohe Verantwortung für die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Lebensmittel.


Kindertagesstätten sind für die Lebensmittelsicherheit und die Lebensmittelhygiene in vollem Umfang verantwortlich und verpflichtet, sich im Sinne des geltenden Lebensmittelrechts fortzubilden. Diese Schulungen sind regelmäßig von den Verantwortlichen zu planen und sollen jährlich wiederholt werden. Die Durchführung der Schulung und die erfolgreiche Teilnahme wird dokumentiert und nachgewiesen. Dieser Nachweis ist Ihrer zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Mit Ihrer Teilnahme an dieser Schulung erfüllen Sie die Vorschriften aus der Verordnung
(EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene und die Vorschriften aus § 4 LMHV.


Kurs-Inhalte: (auszugsweise):

  • Verordnung/ EG Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene,
  • DIN 10514 (Lebensmittel-, Personal- und Gerätehygiene),
  • Lebensmittelmikrobiologische Grundlagen,
  • Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung,
  • Betriebliche Eigenkontrolle und Rückverfolgbarkeit,
  • Havarieplan, Risiko- und Krisenmanagement,
  • Anforderung an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels,
  • Reinigung und Desinfektion,
  • Corona vs. Lebensmittelhygiene
  • Fallbeispiele und Diskussion,
  • Update zum Infektionsschutzgesetz.