Wichtiges für Sie im Überblick:
Termin: | 21.08.2024 (als Onlineveranstaltung) |
Wochentag: | Mittwoch |
Zeiten: | 09:00 Uhr – 14:30 Uhr |
Preis: | 200,00 € – umsatzsteuerfrei |
im Preis enthalten: | Seminar-Unterlagen |
Teilnehmerzahl: | mindestens 8 / maximal 16 |
Abschluss: | qualifizierte Fortbildungsbescheinigung (bundesweit anerkannt) |
Kurzbeschreibung und Chancen
Ausgebildete Probenehmer müssen spätestens mit Ablauf von 5 Jahren eine Auffrischung Ihrer Fachkenntnisse nachweisen.
Probenahmen an Trinkwasseranalgen dürfen nach § 42 der Trinkwasserverordnung weiterhin nur von dafür qualifizierten Personen, die entsprechend geschult und in ein Qualitätsmanagementsystem eines akkreditierten Labors eingebunden sind, durchgeführt werden. Unsere Schulungsinhalte erfüllen die Anforderungen der Leitlinien der unabhängigen Stellen Deutschlands.
Durch die Auswahl unserer Referenten mit jahrelanger Erfahrung im Bereich der Probenahme an Trinkwassersystemen, sichern wir die hohe Qualität und Praxisnähe der Schulung. Die Veranstaltung ist als Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde ausgelegt und sollte innerhalb von 5 Jahren als Auffrischung wiederholt werden.
Das nach erfolgreicher Prüfung ausgehändigte Zertifikat ist Voraussetzung für Probenahmen gemäß § 42 TrinkwV und DIN EN ISO 19458.
LEHRGANGSINHALTE
- Gesetzliche und normative Aspekte
- Einbindung in das QM-System einer Trinkwasseruntersuchungsstelle
- Grundlagen der Probennahme (Begriffe, Ausrüstung, Qualitätssicherung)
- Vorbereitung und Durchführung der Probenahme
- Probennahme für chemische Untersuchungen (u.a. Schwermetalle, Anionen, Kationen)
- Probennahme für die Untersuchung auf radioaktive Stoffe
- Unfallverhütung und Arbeitssicherheit
Die Anforderungen der TrinkwV und der Unabhängigen Stellen nach Trinkwasserverordnung werden bei der Schulung erfüllt.
Der erfolgreiche Abschluss werden durch den Erhalt eines bundesweit anerkannten Zertifikats bestätigt.
Teilnehmerkreis
zertifizierte und akkreditierte Probenehmer aus Labore, Behörden,
Dienstleistungsunternehmen, SHK-Betriebe, etc.