KRINKO-Stellungnahme: Anforderungen an Desinfektionsmittel in Bereichen mit erhöhtem Infektionsrisiko
Die KRINKO hat in ihrer kürzlich im Epidemiologischen Bulletin (Epid Bull 2023;23:22-26) veröffentlichten Mitteilung wesentliche Kriterien für Desinfektionsmittel in Bereichen mit erhöhtem Infektionsrisiko präzisiert. Diese Anforderungen gehen tatsächlich über die Standards der Biozid-Zulassung hinaus. Im genannten Bulletin wird folgendes Vorwort beschrieben:
“Die Bedeutung von Desinfektionsmitteln und der Einsatz wirksamer Desinfektionsverfahren ist u. a. angesichts des zunehmenden Auftretens antibiotikaresistenter Erreger in den letzten Jahren wieder gestiegen. Diese erhöhte Bedeutung von Desinfektionsverfahren, insbesondere für den Einsatz im medizinischen Bereich, findet sich allerdings in den Anforderungen an die Zulassung von Desinfektionsmitteln im Rahmen der europäischen Biozidverordnung nicht wieder.”
“Dort stehen bei der Bewertung von Desinfektionsmitteln primär die Gefahren für die Umwelt und eine mögliche Gefährdung für den Menschen im Fokus. Das Schutzziel der Anwendung von Desinfektionsmitteln im medizinischen Bereich wird dagegen nicht ausreichend berücksichtigt.”
“Soweit die Biozidverordnung den Schutz der menschlichen Gesundheit anspricht, meint sie damit in den meisten Fällen den Schutz vor schädlichen Wirkungen des Biozidproduktes auf die menschliche Gesundheit. Infolgedessen resultieren aus den Regelungen der Biozidverordnung Einschränkungen der Verwendung potenter Wirkstoffe.”
Quelle und weitergehende Informationen: KRINKO am Robert Koch-Institut