Wichtiges für Sie im Überblick:
Termin: | 20.04.2023 |
Dauer: | 1 Tag |
Ort: | Berlin |
Unterrichtstage: | Donnerstag |
Unterrichtszeiten: | 09:00 Uhr – 16:15 Uhr |
Preis: | 260,00 € – umsatzsteuerfrei |
Förderung: | möglich |
im Preis enthalten: | Unterlagen, Getränke, Nutzung der Bibliothek und Internet |
im Preis nicht enthalten: | Übernachtung |
Teilnehmerzahl: | mindestens 8 / maximal 16 |
Abschluss: | qualifizierte Fortbildungsbescheinigung (bundesweit anerkannt) |
Kurzbeschreibung und Chancen
Für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nehmen die Sicherheitsbeauftragten eine besondere Rolle ein. In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten muss mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bzw. eine Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Diese Mitarbeitenden sind ehrenamtlich tätig und setzen sich während ihrer Arbeitszeit für sicheres und gesundes Arbeiten ein.
Die Rolle der Sicherheitsbeauftragten ist mehr als die einer formale Anforderung. Sie sind eine unverzichtbare Unterstützung für die Gesundheitseinrichtungen. Sicherheitsbeauftragte haben den direkten Kontakt zu den Beschäftigten. Wenn es irgendwo hakt, sind sie das Bindeglied zwischen Mitarbeitenden, Vorgesetzten, Fachleuten für den betrieblichen Arbeitsschutz sowie der Einrichtungsleitung: Sie beraten, vermitteln, schlagen Lösungen vor und werben für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen.
Unsere branchenpezifische 1-tägige Fortbildung zum/zur Sicherheitsbeauftragten in Gesundheitseinrichtungen wird u.a. grundlegende Zusammenhänge zur Hygiene und dem Infektionsschutz, besondere Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten durch biologische Arbeitsstoffe sowie erforderliche Schutzmaßnahmen zur Bewältigung möglicher Gefahren. In diesem Zusammenhang wird auch ein paralleler Ausblick zur jährlichen Influenza-Epidemie (saisonale Grippewelle) gegeben. Besonders beachtet werden Infektionsrisiken und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Patienten, die aufgrund des Betriebs in ständiger Wechselwirkung mit den Beschäftigten stehen.
INHALTE (auszugsweise)
- Gesetzliche Rahmenbedingungen im Arbeitsschutz und berufsgenossenschaftliches Regelwerk
- Arbeitsmedizinische Vorsorge, Beschäftigungsbeschränkungen
- Betriebsanweisung und Unterweisung
- Gefährdungsbeurteilung und Rolle des Sicherheitsbeauftragten
- Ermittlung der Gefährdungen
- Wirksamkeitsprüfungen
- Spezielle Gefährdungen und notwendige Schutzmaßnahmen
- Gefahrstoffe in der Medizin und Pflege
- Strahlungsbelastung
- Infektionsgefahren
- Psychische Belastungen und Belastungsfaktoren
- Spezielle psychische Belastungen durch die Tätigkeiten und Arbeitsabläufe
- Brandschutz und Evakuierung in Kliniken, Krankenhäuser und Pflegeheimen
Teilnehmerkreis
- Sicherheitsbeauftragte in Gesundheitseinrichtungen
Hinweise
Diese Fortbildung ist branchenspezifisch auf Gesundheitseinrichtungen (ambulant und stationär)
ausgerichtet und dient auch als Fortbildung gemäß § 20 DGUV Vorschrift 1.