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Zeiten: 1. Tag     09:00 Uhr – 16:15 Uhr
2. Tag     09.00 Uhr – 12.15 Uhr
Preis: 280,00 € – umsatzsteuerfrei
Förderung: möglich
im Preis enthalten: Unterlagen, Getränke, Internet
im Preis nicht enthalten: Übernachtung
Teilnehmerzahl: mindestens 8 / maximal 16
Abschluss: qualifizierte Fortbildungsbescheinigung

Kurzbeschreibung und Chancen


Über die weltweite Corona-Pandemie, die weiterhin gravierende Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit von Arztpraxen besitzt, wird viel diskutiert. Nicht nur die aktuelle Pandemie, sondern auch künftige pandemische Ereignisse, können zu ernsthaften Problemen mit einem hohen innerbetrieblichen Aufwand führen. Das zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Nachbereitung über das Jetzige und professionelle Vorbereitung auf das Kommende wird.

Die aktuelle Situation verändert auch die betrieblichen Arbeitsschutzanforderungen in Arztpraxen. Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen zur Unterbrechung von Infektionsketten besitzen (nicht erst seit der Corona-Pandemie) höchste Priorität. Für den Schutz ihrer Beschäftigten haben Praxisinhaber*innen nicht nur eine unterstützende Funktion.

Durch die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) liegt nun seit dem 20.08.2020 eine rechtsverbindliche Corona-Arbeitsschutzregel vor, die eine Ergänzung zum Arbeitsschutzgesetz darstellt. Die BMAS-Arbeitsschutzregel konkretisiert für den gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz festgestellten Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite die zusätzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz, auch in der Arztpraxis.


Unsere fachspezifische Fortbildung für Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber wird u.a. spezifische Zusammenhänge zur Hygiene und dem Infektionsschutz, besondere Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten durch den SARS-CoV-Virus sowie erforderliche Schutzmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie vermitteln. In diesem Kontext wird auch ein paralleler Ausblick zur jährlichen Influenza-Epidemie gegeben. Besonders beachtet werden Infektionsrisiken und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Patienten, die aufgrund des Praxisbetriebs in ständiger Wechselwirkung mit den Beschäftigten stehen.


INHALTE (auszugsweise)

  • Spezifische Zusammenhänge zur Hygiene und dem Infektionsschutz in der Arztpraxis;
  • Rechtsgrundlagen mit Schwerpunkt: “Corona-Verordnungen” der Länder und aktuelle Hinweise der Gesundheitsbehörde zur Umsetzung in Arztpraxen;
  • BMAS SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel und Umsetzungshilfen, wie z.B.: Arbeitsmedizinischen Empfehlung „Umgang mit aufgrund des SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten“ und neue BAuA-Empfehlung „Infektionsschutzgerechtes Lüften – Hinweise und Maßnahmen in Zeiten der SARS-CoV-2-Epidemie“
  • Aktuelle Handlungshilfen der Unfallversicherungsträger (BGW) zu SARS-CoV-2-Schutzmaßnahmen für Beschäftigte in der Arztpraxis;
  • Durchführung und Aktualisierung der „Corona-Gefährdungsbeurteilung“;
  • Umsetzung von Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen;
  • Einbindung in künftige und wirksame “Impfkampagnen” für Beschäftigte;
  • Strategien zur Krisenkommunikation unter Berücksichtigung pandemischer Ereignisse;

Teilnehmerkreis
  • Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber (Arztpraxis)